Kostenübernahme Privatversicherte
Die Übernahme der Kosten für eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung sind seitens der privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Teilweise werden beispielsweise in einem Kalenderjahr nur eine bestimmt Anzahl an Stunden übernommen, teilweise wird nur ein Teil der Kosten einer jeden Therapiesitzung bezuschusst. Ob und wenn ja wie viel Sie evtl. selbst dazu zahlen müssen, hängt also davon ab, wo Sie bzw. Ihr Kind versichert sind, aber auch davon welchen Versicherungstarif Sie gewählt haben und ggf. auch, wann Sie den Tarif abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Besuch in unserer Praxis Informationen zur Kostenübernahme direkt bei Ihrem Versicherer einzuholen. Den Behandlungsvertrag schließen wir bei PatientInnen unter 18 Jahren immer mit den Sorgeberechtigten. Die Rechnung wird Ihnen auf postalischem Weg zugesandt.