Maskenpflicht ab dem 1.10.2022

Das neu verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen schreibt für psychotherapeutische Praxen eine Maskenpflicht für PatientInnen vor. Diese gilt vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023. In Ausnahmefällen können PatientInnen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit werden. Bitte denken Sie beim Besuch in unserer Praxis an entsprechende Masken für Kinder ab 6 Jahren und Begleitpersonen.
Mehr Informationen gibt es hier.

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Nominierung für den Deutschen Engagementpreis 2022