Das Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherte, die nachweisen können, dass sie bei niedergelassenen KollegInnen mit Kassensitz in absehbarer Zeit keinen Therapieplatz bekommen, können bei ihrer Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Trotz des Systemversagens durch mangelnde Therapieplätze besteht nämlich ein rechtlichter Anspruch auf die Behandlung eines psychisch Kranken. Mehr Informationen und Beispieltexte für den Antrag finden Sie unter folgendem Link: http://kostenerstattung.de
Gern beraten wir Sie auch in einem ausführlichen Gespräch und unterstützen Sie bei der Antragstellung.