Onlinetherapie
Seit der Coronapandemie bieten wir in der Praxis auch Onlinetherapie an. Damit können wir mit den Kindern (ab Grundschulalter) und Jugendlichen ortsunabhängig arbeiten und beispielsweise auch längere Auslandsaufenthalte oder Krankheiten bzw. Quarantäne überbrücken. Auch Elterngespräche finden oft am Abend online statt, wenn Sie keinen Babysitter haben. Wir arbeiten stets so, dass Ihre Daten geschützt sind und verwenden ausschließlich datenschutzkonforme und zertifizierte Therapieplattformen. Sie bzw. Ihr Kind brauchen nicht mehr als eine sichere Internetverbindung und einen ungestörten Ort.
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam das Vorgehen. Privatversicherte sollten die Konditionen einer Onlinebehanldung vorher bei Ihrer Versicherung erfragen. Selbstzahler tragen die Kosten der Behandlung selbst.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der unten stehenden Telefonnummer gern zur Verfügung.
Passend zum Thema finden Sie hier eine Studie der Bundespsychotherapeutenkammer aus dem Jahr 2020.
Video: Ich hatte einen schwarzen Hund (Depression)
Um besser zu verstehen, wie es sich anfühlen kann, depressiv zu sein, hat der Berliner Verein „Freunde fürs Leben e.V.“ den von der WHO herausgegebenen Kurzfilm „Ich hatte einen schwarzen Hund“ ins Deutsche übersetzt. Wir empfehlen ihn allen Interessierten und Angehörigen. Zum Film gelangen Sie hier.
Elternberatung online: Bindungsorientiert. Fachlich fundiert.
Elternschaft ist immer eine große Herausforderung und wirft viele Fragen auf. Nicht selten kommen Eltern im stressigen Alltag an ihre Grenzen und werden gleichzeitig mit den Geistern der eigenen Vergangenheit konfrontiert. Gute Elternschaft bedeutet, sich selbst immer wieder neu zu erfinden und das eigene Verhalten gegenüber dem Kind zu reflektieren. Dabei helfen wir Ihnen gern!
Themen in unserer Onlineberatung könnten beispielsweise sein:
Babyschlaf
“Schreibaby”
Kita Eingewöhnung
Geschwisterbeziehungen
Autonomiephase (früher Trotzphase)
Fragen zu Erziehungsthemen allgemein (Regeln und Grenzen, Alltagskonflikte, Medienkonsum…)
Co-Regulation von intensiven Gefühlen und impulsiven Verhalten
Umgang mit Lebenskrisen (Krankheit, Trennung, Tod)
Schulprobleme
Pubertät
Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
Elternschaft bei psychisch kranken Kindern
Aufklärung über sexuellen Missbrauch
Für Ihre Anliegen nehmen wir uns 50 Minuten lang Zeit (entspricht einer Beratungseinheit).
Kosten: 100€ für 50 Minuten (zzgl. 19% Mehrwertsteuer) per Rechnung
Ort: In Präsenz oder online möglich
Anfragen gern an: psychotherapieffm@gmail.com
Kooperationen
Wir arbeiten multiprofessionell und holen uns gern die Einschätzung von KollegInnen anderer Fachrichtungen ein. LehrerInnen oder ErzieherInnen beispielsweise erleben Ihr Kind nicht nur tagtäglich, sondern auch in der Gruppe und im sozialen Miteinander. Es ist uns wichtig, mit dem gesamten Helfersystem zusammen zu arbeiten, damit wir Ihr Kind auf allen Ebenen unterstützen können. Natürlich sind auch Sie als Eltern immer in den Prozess involviert. Ein Austausch mit dem Helfersystem ist allerdings nur dann möglich, wenn uns eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung der Sorgeberechtigten vorliegt. In allen anderen Fällen werden wir keine Informationen über Ihr Kind herausgeben. Die Schweigepflichtsentbindung kann jederzeit zurück genommen werden. Einige Eltern haben Angst vor einer Stigamatisierung des Kindes oder andere Gründe, warum Sie einem Austausch mit dem Helfersystem nicht zustimmen wollen. Das akzeptieren wir natürlich.
Kostenübernahme Privatversicherte
Die Übernahme der Kosten für eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung sind seitens der privaten Krankenkassen unterschiedlich geregelt. Teilweise werden beispielsweise in einem Kalenderjahr nur eine bestimmt Anzahl an Stunden übernommen, teilweise wird nur ein Teil der Kosten einer jeden Therapiesitzung bezuschusst. Ob und wenn ja wie viel Sie evtl. selbst dazu zahlen müssen, hängt also davon ab, wo Sie bzw. Ihr Kind versichert sind, aber auch davon welchen Versicherungstarif Sie gewählt haben und ggf. auch, wann Sie den Tarif abgeschlossen haben. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Besuch in unserer Praxis Informationen zur Kostenübernahme direkt bei Ihrem Versicherer einzuholen. Den Behandlungsvertrag schließen wir bei PatientInnen unter 18 Jahren immer mit den Sorgeberechtigten. Die Rechnung wird Ihnen auf postalischem Weg zugesandt.
Der Konsiliarbericht
Vor Beginn der therapeutischen Sitzungen und mit Ende der Probatorik werden wir Sie bitten, einen ausgefüllten Konsiliarbericht mitzubringen. Der Konsilarzt bzw. die Konsilärztin (z.B. Haus- oder Kinderarzt) nutzt dazu ein vorgefertigtes Formular auf dem er oder sie kurze Informationen zur Symptomatik eintragen kann. Der Konsiliarbericht ist deswegen so wichtig, weil damit somatische Ursachen ausgeschlossen werden. Einen Vordruck bekommen Sie bei uns in der Praxis.
Hörenswert
Einen guten Einblick in die Theorie hinter unserer Arbeit finden Sie in diesem Beitrag von SWR2 Wissen. Es spricht unter anderem der Bindungsforscher Karl Heinz Brisch.
Übersicht: Hilfsangebote in Frankfurt
Das Netzwerk FRANS (Frankfurter Netzwerk Suizidprävention) hat eine Übersicht zu Hilfsangeboten in der Mainmetropole erstellt.
Die Maus erklärt…
Die Sendung mit der Maus hat sich dem Thema mentale Gesundheit gewidmet.
„Einem Menschen mit einem gebrochenen Bein oder einem schlimmen Husten sieht man direkt an, dass es ihm gerade nicht gut geht. Es gibt aber auch Krankheiten, die sind nicht so leicht zu erkennen und auch der Kranke selbst kann gar nicht genau sagen, wo der Schmerz sitzt oder wo er herkommt. Hier erzählen vier mutige Kinder, wie sich so eine unsichtbare Krankheit anfühlt und wie sie damit umgehen.“
Zur Sendung.
Depression: Rat für Angehörige
Angehörige von psychisch erkrankten Menschen haben meist viele Fragen, wie sie sich im Alltag verhalten sollen und wie sie am besten helfen können. Viele dieser Fragen besprechen wir in den Elterngesprächen ganz individuell. Eine gute Adresse für weiterführende Informationen ist die Stiftung Deutsche Depressionshilfe. Hier finden Sie neben einer Beratungshotline auch Tipps für Angehörige.
Verfahren
In Deutschland sind derzeit 4 Psychotherapieverfahren vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen und damit als Leistung der Krankenkassen anerkannt. Diese sind:
die analytische Psychotherapie
die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
die Verhaltenstherapie
und relativ neu dabei: Die Systemische Therapie
Unsere Herangehensweise ist die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie hier.
Interview: “Nein sagen”
“Nein” sagen bedeutet, dass man sich abgrenzen kann. Es bedeutet, dass man seine Bedürfnisse spürt und achtet. Wer “Nein” sagt, löst aber auch immer etwas in seinem Gegenüber aus. Aber, warum können manche Menschen sehr gut “Nein” sagen und andere tun sich schwer damit? Und kann man “Nein” sagen eigentlich lernen? Diese und weitere Fragen haben wir im KORO Magazin beantwortet. Hier geht es zum Interview.
Was macht eine Psychotherapeutin?
PsychiaterIn, PsychologIn, HeilpraktikerIn für Psychotherapie, NeurologIn oder approbierteR PsychotherapeutIn - bei so vielen unterschiedlichen Berufsgruppe rund um das Thema seelische Gesundheit kann man leicht durcheinander kommen. Damit Sie wissen, wann ein Besuch in unserer psychotherapeutischen Praxis Sinn macht, haben wir Ihnen hier eine kleine Übersicht verlinkt.
Ihr Weg zu uns
Unsere Praxis ist sehr zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegen. Die Haltestelle “Konstablerwache” ist etwa 5-10 Gehminuten entfernt. Wenn Sie mit dem Auto kommen, können Sie beispielsweise im Parkhaus “Am Gericht” parken, meist finden Sie aber auch direkt in der Seilerstraße Parkmöglichkeiten. Die Praxis liegt im Hochparterre und ist über wenige Treppenstufen zu erreichen.
Da wir eine Bestellerpraxis sind, bitten wir Sie pünktlich zum Termin zu erscheinen. Umgekehrt müssen Sie bei uns nicht mit langer Wartezeiten rechnen: Wir sind zum vereinbarten Zeitpunkt für Sie da.
Im Notfall
Wenn sich Ihr Kind / Jugendliche in einer akuten Notsituation befindet, brauchen Sie umgehend Hilfe. In diesem Fall wenden Sie sich bitte, wenn Sie in Frankfurt wohnhaft sind, an die:
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters des Universitätsklinikums Frankfurt
Telefon: 069 6301 5920
außerhalb der regulären Öffnungszeiten: 069 6301 5923
Weitere Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, deren Wohnsitz nicht in Frankfurt ist, finden Sie hier.
Die Diagnostikphase
Nach dem Erstkontakt vereinbaren wir weitere Termine zum Kennenlernen und zur Diagnostik. In dieser Behandlungsphase - die auch Probatorik genannt wird - untersuchen wir die Symptomatik genauer. Je nach Alter des Kindes kann dies spielerisch und / oder über spezifische Fragebögen und Tests geschehen. Die Kooperation Ihres Kindes steht dabei im Mittelpunkt und wir orientieren uns immer nach seinem bzw. ihrem Tempo.
Zusätzlich zur Arbeit mit Ihrem Kind ist uns natürlich auch Ihre Einschätzung und Beobachtung wichtig. Es kann sein, dass wir Ihnen - je nach Symptomatik und Alter des Kindes - Fragebögen zur Beantwortung aushändigen. Wenn eine Schweigepficht vorliegt, tauschen wir uns gern auch mit dem erweiterten Helfersystem aus.
Sofern nötig und indiziert können wir in der Praxis einen Intelligenztest durchführen. Die Testung findet ausschließlich vormittags statt, da die kognitive Leistungsfähigkeit dann höher ist. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können von uns entschuldigt werden.
Im Anschluss an die Diagnostikphase laden wir Sie zur Vorstellung der Ergebnisse ein, besprechen die Diagnose und geben eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Schweigepflicht
Wie andere Fachärztegruppen auch, unterliegen PsychotherapeutInnen der Schweigepflicht. Wir nehmen dies sehr ernst. Der Schutz Ihres Kindes ist uns sehr wichtig.
Die psychotherapeutische Schweigepflicht ist in der Berufsordnung geregelt:
§ 8 Schweigepflicht
”1) Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Person hinaus.
2) Soweit Psychotherapeuten zur Offenbarung nicht gesetzlich verpflichtet sind, sind sie dazu nur befugt, wenn eine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht vorliegt oder die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Dabei haben sie über die Weitergabe von Informationen unter Berücksichtigung der Folgen für die Patienten und deren Therapie zu entscheiden.
3) Ist die Schweigepflicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift eingeschränkt, so ist die betroffene Person darüber zu unterrichten.
4) Gefährdet ein Patient sich selbst oder andere oder wird er gefährdet, so haben Psychotherapeuten zwischen Schweigepflicht, Schutz des Patienten, Schutz eines Dritten beziehungsweise dem Allgemeinwohl abzuwägen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Patienten oder Dritter zu ergreifen.
5) Mitarbeiter und die Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an einer psychotherapeutischen Tätigkeit teilnehmen, sind über die gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu belehren. Dies ist schriftlich festzuhalten.
6) Im Rahmen kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen Informationen über Patienten und Dritte nur in anonymisierter Form im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden. Die Anonymisierung muss sicherstellen, dass keinerlei Rückschlüsse auf die Person des Patienten erfolgen können. Kann diese Anonymisierung nicht gewährleistet werden, ist die Weitergabe von Informationen nur mit vorausgegangener ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht zulässig.
7) Ton- und Bildaufnahmen psychotherapeutischer Tätigkeit bedürfen der vorherigen Einwilligung des Patienten. Ihre Verwendung unterliegt der Schweigepflicht. Der Patient ist über das Recht zu informieren, eine Löschung zu verlangen.
8) In allen Fällen der Unterrichtung Dritter nach den Absätzen 2–7 hat sich der Psychotherapeut auf das im Einzelfall erforderliche Maß an Informationen zu beschränken.”
Das Erstgespräch und was Sie vorher wissen sollten
Falls Sie noch nie bei einer Psychotherapeutin waren, haben Sie vor dem Erstgespräch vielleicht viele Fragen. Nachfolgend wollen wir Ihnen etwas über den Ablauf in unserer Praxis erzählen.
Zum ersten Gespräch werden wir in der Regel Sie als Sorgeberechtigte und Ihr Kind einladen. Bei kleineren Kinder macht es Sinn, dass Eltern ohne Kinder zum Termin kommen, damit genügend Ruhe und Zeit bleibt, um über Ihr Anliegen zu sprechen.
Wir wollen Sie gern kennenlernen. Deswegen erörtern wir gemeinsam den Vorstellungsanlass, also warum Sie die Praxis aufzusuchen. Uns interessiert beispielsweise:
Wie lange die Symptomatik schon besteht
Wann sich die Symptomatik besonders zeigt
Ob es bereits Hilfsmaßnahmen gab
Ob Sie konkrete Erwartungen an die Therapie haben
Neben dem Hier und Heute ist auch die individuelle Geschichte Ihres Kindes wichtig. Dabei nehmen wir uns viel Zeit, die Biografie Ihres Kindes zu verstehen. So werden wir Ihnen beispielsweise Fragen zu:
dem Schwangerschaftsverlauf
dem ersten Lebensjahr
den Meilensteinen der Entwicklung
der Kindergarteneingewöhnung
der schulische Entwicklung
Sozialen Kontakten
Freizeitaktivitäten
Medienkonsum
dem Schlafverhalten
anderen körperliche Beschwerden
dem familiären Umfeld
stellen. Natürlich steht es Ihnen immer frei, nur das Preis zu geben, was Sie uns mitteilen wollen. Teile des Gesprächs können auch ohne Anwesenheit der Eltern stattfinden, um unsere Patienten unter vier Augen besser kennenlernen zu können. Wir passen das Gesprächssetting immer individuell an Ihre Situation an. Eine angenehme Atmosphäre für alle Beteiligten, insbesondere aber für Ihr Kind, ist uns dabei besonders wichtig!
Im letzten Teil klären wir Organisatorisches wie das weitere Vorgehen und die Kostenübernahme. Natürlich nehmen wir uns Zeit für all Ihre Fragen.
Zum Erstgespräch in unserer Praxis sollten Sie bitte folgende Unterlagen mitbringen:
das gelbe Untersuchungsheft (U-Heft)
die letzten Zeugnisse (gern in Kopie)
falls vorhanden: relevante Berichte, Vorbefunde, Gutachten (gern in Kopie)
Planen Sie für Ihren Aufenthalt - mit Ausfüllen des Datenstammblatts zu Beginn des Termins - ca. 1 Stunde ein. Wir freuen uns sehr Sie kennenzulernen!
Neues Angebot: Elternberatung
Ob Startschwierigkeiten im ersten Lebensjahr, Autonomiephase oder Pubertät - Elternschaft ist immer eine Herausforderung. Vielleicht haben Sie aber auch konkrete Sorgen und Ängste oder sind sich in ihrer Mutter- oder Vaterrolle unsicher? Dann ist es gut, sich auszutauschen und professionellen Rat einzuholen. Wir bieten in unserer Praxis bindungstheoretisch basierte Elternberatung nach Ihren Bedürfnissen auf Selbstzahlerbasis an. Melden Sie sich gern und wir vereinbaren einen zeitnahen Termin.
Maskenpflicht ab dem 1.10.2022
Das neu verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen schreibt für psychotherapeutische Praxen eine Maskenpflicht für PatientInnen vor. Diese gilt vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023. In Ausnahmefällen können PatientInnen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit werden. Bitte denken Sie beim Besuch in unserer Praxis an entsprechende Masken für Kinder ab 6 Jahren und Begleitpersonen.
Mehr Informationen gibt es hier.